Die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung ist betriebsbezogen
Zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess.
Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen wegen coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
Nichtausstempeln für Zigarettenpausen ist Arbeitszeitbetrug
Diskriminierung: Ausschlussfristen in AGG und ArbGG mit Unionsrecht vereinbar.
Der Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert.
Urlaub kann bei „Kurzarbeit Null“ anteilig gekürzt werden.
Corona leugnender Lehrer wirksam gekündigt.
Kein Anspruch auf Ausspruch des Bedauerns im Arbeitszeugnis
Studentische Hilfskraft: Befristung unwirksam, wenn keine wissenschaftliche Hilfstätigkeit vorliegt.
Vergütungsansprüche für Rüst- und Umkleidezeiten sowie für Wegezeiten eines Wachpolizisten
Pandemiebedingte Betriebsschließung gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers
Zum Tötungsvorsatz bei „Raser-Fällen"
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Zivilprozess
Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz
Vermutung der Benachteiligung bei geringerem Vergleichsentgelt
Direktionsrecht: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eines Rathausmitarbeiters
Direktionsrecht: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einer Flugsicherheitsassistentin
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse.
Urheberrechtsstreit um Karikaturen von den Ex-Bayern-Spielern Ribéry und Robben
Die Werbeaussage für ein Desinfektionsmittel "Damit sind 99,99 % der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt" ist irreführend, wenn diese nicht wissenschaftlich abgesichert ist. Bei derartigen gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.
Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist.
Auch wenn die hier entschiedene Rechtsfrage nicht zum „eigentlichen“ Prüfungsstoff gehört: Die Tarifautonomie, die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) und die betriebliche Mitbestimmung gehören zu den Grundfesten der deutschen Wirtschaftsordnung und bestimmen unser aller Leben maßgeblich:
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Untersagung gewerkschaftlicher Tätigkeit