Die Werbeaussage für ein Desinfektionsmittel "Damit sind 99,99 % der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt" ist irreführend, wenn diese nicht wissenschaftlich abgesichert ist. Bei derartigen gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.
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LG München, Urteil vom 07.09.2020, 4 HK O 9484/20
Rechtsgebiet: Nebengebiete
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