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In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:Zivilrecht: OLG Frankfurt,
Urteil vom 05.05.2026, 9 U 27/25: Vertragsschluss per WhatsAppTopp-Fall,
der so im Examen laufen könnte. Neben dem Thema in der Überschrift lernt man
noch eine AGL kennen: § 456 BGB analog.Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 21.05.2026,2 BvR 1096/22 und 1097/22:Verfassungsmäßigkeit des § 184l StGBVerfassungkonformität des § 184l StGB, der
insbesondere den Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Aussehen unter
Strafe stellt. Das BVerfG hält die Norm für verfassungsmäßig,
obwohl wissenschaftlich nicht gesichert ist, dass das strafbare Verhalten die
Hemmschwelle zur Anwendung sexueller Gewalt gegenüber Kindern senkt und sich im
Gesetzgebungsverfahren nur eine von insgesamt sechs Sachverständigen für die
Vorschrift ausgesprochen hat. Die Mehrheitsmeinung im zuständigen 2. Senat des
BVerfG billigt dem Gesetzgeber einen sehr weiten Einschätzungsspielraum zu, der
sich wegen der möglicherweise bedrohten äußerst hochwertigen Rechtsgüter auch
auf die tatsächlichen Grundlagen erstrecken soll, d.h. letztlich im Zweifel pro
Kinderschutz. Eine gut vertretbare Gegenmeinung äußert der Richter Offenloch in
seinem Minderheitsvotum.Strafrecht: BGH, Urteil vom 17.02.2026, 6 StR 136/25: Abgrenzung Mittäterschaft – Beihilfe beim
RaubDer BGH befasst sich mit dem klassischen Problem der Abgrenzung von Mittäterschaft
und Beihilfe bei einem Beteiligten, der im Ausführungsstadium der
Tat nicht mehr unmittelbar mitwirkt (die sog. „Bandenchefproblematik“).Sie können unsere RA Ausbildungszeitschrift auch als Abonnement beziehen. Die Vorteile und weitere Informationen zu den verschiedenen Abo-Modalitäten finden Sie hier.Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Strafrecht: BGH, Beschluss vom 23.04.2026, 4 StR 337/25: § 315b StGB bei Gefährdung Verkehrsfremder
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In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.05.2026, 7 U 105/25: Abweichung des Grundstückskaufvertrags vom Exposé
Wird vor Erwerb eines Hausgrundstücks im Exposé und zusätzlich mündlich ein PKW-Stellplatz in Aussicht gestellt, so erwachsen aus dem Fehlen des Stellplatzes keine Ansprüche des Erwerbers, wenn der Kaufgegenstand laut notariellem Kaufvertrag den Stellplatz nicht umfasst und der Notar ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Eigentumsverhältnisse am Stellplatz ungeklärt sind und deshalb Risiken bestehen. Es liegt dann kein Sachmangel vor.
Öffentliches Recht: BVerwG, Urteil vom 12.03.2026, 2 WD 22.25: Auslegung des Instagram-Posts eines Soldaten
Ein Hauptfeldwebel hatte auf seinem privaten, unter einem Pseudonym betriebenen Instagram-Account kritische Äußerungen zur Migrationspolitik veröffentlicht und war daraufhin mit einem 18-monatigen Beförderungsverbot belegt worden. Das BVerwG sprach ihn im wehrdisziplinarrechtlichen Berufungsverfahren frei.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 12.02.2026, 4 StR 572/25: Beteiligung am Bandenbetrug
Die Grenzziehung zwischen Vollendung und Beendigung ist für eine mögliche Beteiligung an der Tat entscheidend. Nach der Vollendung kommt noch eine sukzessive Beihilfe und - nach umstrittener BGH-Ansicht - auch eine sukzessive Mittäterschaft in Betracht. Nach der Beendigung scheidet beides aus. Die ausgewählte Entscheidung beleuchtet das Problem im Bereich des Betrugs.
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In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2026, 7 U 1/26: Sittenwidrigkeit eines Privatdarlehens
Ein auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung ist bei monatlichen Zinsen von 200 % p.a. mit den Händen zu greifen. Wenn der objektive Tatbestand eines wucherischen verzinslichen Darlehens vorliegt, werden die persönlichen subjektiven Voraussetzungen des § 138 I BGB vermutet.
Öffentliches Recht: VerfGH München, Entscheidung vom 3.3.2026, Vf. 3-VII-25: Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte
Die Entscheidung betrifft die Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte. Im konkreten Fall wurde die mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern zum Erlass hochschulrechtlicher Vorschriften mit Bezügen zur Landesverteidigung gerügt. Das führt zu der Frage, ob die Landesverfassungsgerichte berechtigt sind, ein Landesgesetz am Maßstab der Art. 70 ff. GG zu messen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof geht hier einen Sonderweg. Er nutzt das in Art. 3 I 1 Bayerische Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip, um die Art. 70 ff. GG mittelbar zu prüfen. Einen Verfassungsverstoß will das Gericht aber nur annehmen, wenn ein offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß vorliegt.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 28.01.2026, 4 StR 472/25: Missbrauch einer Kreditkarte ohne PIN-Abfrage
Endlich hat sich der BGH zu der Frage geäußert, ob bei der Benutzung einer fremden Kreditkarte in der Fallkonstellation des kontaktlosen Bezahlens von Kleinbeträgen unter Verzicht auf die PIN-Eingabe § 263a I 3. Fall StGB einschlägig ist. Die Entscheidung dürfte generell auf alle Bezahlkarten übertragbar sein, die in gleicher Weise funktionieren.
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Zivilrecht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2026, 3 U 127/25: Keine Realisierung der Tiergefahr
Tierärzte leben gefährlich, weil sie unmittelbar den tierspezifischen Gefahren ausgesetzt sind. Ungezählt sind Fälle, in denen der Tierarzt, der eine Kleintierpraxis betreibt, vom frisch geimpften Hund gebissen wurde oder der Tierarzt bei der Untersuchung einer Milchkuh einen Tritt abbekam. Vorausgesetzt § 833 S. 1 BGB ist dem Grunde nach einschlägig, weil sich die tierspezifische Gefahr im Kausalverlauf etwa in einer Körperverletzung realisiert hat, stellt sich die Folgefrage, ob nicht ein Handeln auf eigene Gefahr vorliegt, das die Haftung durch die Einrede des Selbstwiderspruchs (venire contra factum proprium) gem. § 242 BGB ausschließt. Der BGH hat dies bislang für alle Tierhüter regelmäßig verneint (z.B.: BGH RA 09/2009, 570 = VI ZR 166/08; BGH, RA 05/2014, 235 = VI ZR 372/13) und eine andere Konfliktlösung verfolgt: Analog § 834 BGB müssen die behandelnden Tierärzte, so als wären sie Tierhüter, darlegen, dass sie sich sorgfältig verhalten haben.
Öffentliches Recht: VGH München, Beschluss vom 09.03.2026, 11 ZB 26.147: Unzuverlässigkeit eines Fahrlehrers wegen sexuellen Fehlverhaltens
Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrund eines sexuell übergriffigen Verhaltens eines Fahrlehrers gegenüber einer Fahrschülerin.
Strafrecht: BGH, Urteil vom 04.09.2025, 3 StR 557/24: Voraussetzungen und Umfang der Notwehr
Der ausgewählte Fall ist eine nahezu ideale Vorlage für eine StrafR AT-Klausur aufgrund der Tatsache, dass hier mehrere Problemfelder aus verschiedenen Themenbereichen (insb. Rechtfertigung, Versuch, Vorsatz) zusammenkommen.
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Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Strafrecht: BGH, Beschluss vom 28.10.2025, 3 StR 458/25: Irrtum über Rechtswidrigkeit der Zueignung
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Zivilrecht: BGH, Urteil vom 19.12.2025, V ZR 44/25: Verbotene Eigenmacht bei Überschreitung der Parkzeit auf privatem Parkplat
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Öffentlichen Recht: BVerfG, Beschluss vom 30.09.2025, 2 BvR 460/25: Durchsuchung in einer Flüchtlingsunterkunft
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Zivilrecht: BGH, Urteil vom 14.10.2025, VI ZR 14/25: Anforderungen an die Darlegung eines entgangenen Gewinns gem. § 252 BGB
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Strafrecht: BayObLG, Beschluss vom 21.10.2025, 206 StRR 289/25: Abredewidrige Nutzung einer Bankkarte
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Zivilrecht: BGH, Urteil vom 24.09.2025: Eigenbedarfskündigung wegen Sanierung
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Öffentlichen Recht: BVerwG, Urteil vom 10.04.2025, 2 C 12.24: Gerichtliche Kontrolle der Wahl eines hauptamtlichen kommunalen Bei
Die wichtigsten aktuellen Entscheidungen als Klausur für Studierende und Referendare. Mit der Entscheidung des Monats aus dem Zivilrecht: BGH, Urteil vom 02.07.2025, IV ZR 93/24: Einsetzung des Hausarztes im Erbvertrag
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