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- Artikel-Nr.: FN-JI31851
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 18.07.2023, VI ZR 16/23: Reichweite der Haftung des Halters eines Traubenvollernters
Ist bei der Frage der Haftung aus § 7 I StVG der Schaden außerhalb einer öffentlichen Straße oder einer privaten Verkehrsfläche eingetreten, kommt es bei einem Kfz mit einer Arbeitsvorrichtung (Kranwagen, Mähdrescher, Mähkreisel, Vollernter) entscheidend darauf an, ob die Rechtsgutsverletzung im Zusammenhang mit der Fortbewegungsfunktion oder mit der Arbeitsfunktion eingetreten ist.
Öffentliches Recht: BVerwG, Urteil vom 15.06.2023, 1 C 10/22: Betreten eines Zimmers in einer Flüchtlingsunterkunft
Polizeivollzugsbeamte betreten das Zimmer eines Asylbewerbers in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung, um eine Abschiebung durchzuführen. Es stellen sich mehrere examensrelevante Fragen: Unterfällt das Zimmer dem Schutzbereich des Art. 13 I GG? Handelt es sich um eine Durchsuchung i.S.d. Art. 13 II GG oder um einen sonstigen Eingriff gem. Art. 13 VII GG? Worin besteht die dringende Gefahr im Sinne des Art. 13 VII GG? Wie wirkt sich die EU-Asylpolitik auf die Rechtfertigung des Eingriffs in Art. 13 I GG aus? Neben der Beantwortung all dieser Fragen musste das BVerwG weiterhin die maßgebliche EGL (§ 6 I 1 LVwVG BW) verfassungskonform auslegen. Insgesamt betrachtet handelt es sich um eine Entscheidung, die den eher selten geprüften Art. 13 GG in den Mittelpunkt rückt und auch wegen der Aktualität des Themas "Migration" examensrelevant ist.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 06.06.2023, 4 StR 70/23: Verkehrsfeindlicher Inneingriff bei § 315b I StGB
Das Zufahren auf den Polizeibeamten ist ein typisches Problem in Klausuren. Dass dies nicht zwingend einen Fall des sog. „verkehrsfeindlichen Inneneingriffs“darstellt, belegt die ausgewählte Entscheidung des BGH.
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