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ArbG Berlin, Beschluss vom 15.10.2020, 42 Ga 13034/20

Einordnung: Arbeitsrecht

Konkret: Direktionsrecht: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einer Flugsicherheitsassistentin

Kernaussagen: Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein Gesichtsvisier ist für den Schutz Dritter weniger geeignet als der hier vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz. Dass ihr das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei, hat die Arbeitnehmerin nicht ausreichend glaubhaft gemacht.

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