Einordnung: Arbeitsrecht
Konkret: Direktionsrecht: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einer Flugsicherheitsassistentin
Kernaussagen: Den Arbeitgeber trifft die Pflicht, die Beschäftigten und das Publikum am Flughafen vor Infektionen zu schützen. Ein Gesichtsvisier ist für den Schutz Dritter weniger geeignet als der hier vorgeschriebene Mund-Nasen-Schutz. Dass ihr das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei, hat die Arbeitnehmerin nicht ausreichend glaubhaft gemacht.