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BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21

Einordnung: Arbeitsrecht / Beweislast

Konkret: Zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess

Kernaussagen: Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Er hat weiter vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.

Diese Frage kann sich im 2. Examen stellen. In Hessen gibt es insoweit eine Pflichtfachklausur aus dem Bereich des Arbeits- und Wirtschaftsrechts. Aber auch in BaWü wurde z.B. im Juni 2018 eine reine Arbeitsrechtsklausur geprüft.

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Dieser Beschluss ist klausur- und praxisrelevant.

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