Einordnung: Arbeitsrecht / Beweislast
Konkret: Zur Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Kernaussagen: Der Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat. Er hat weiter vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.
Diese Frage kann sich im 2. Examen stellen. In Hessen gibt es insoweit eine Pflichtfachklausur aus dem Bereich des Arbeits- und Wirtschaftsrechts. Aber auch in BaWü wurde z.B. im Juni 2018 eine reine Arbeitsrechtsklausur geprüft.
Zur Vorbereitung auf das 2. Examen bieten wir alle 6 Monate unseren Online-Assessorkurs Arbeits- und Wirtschaftsrecht an.
Zur materiellen Vorbereitung können auch die Crashkurs-Skripte von Jura Intensiv zum Arbeitsrecht bzw. zum Handels- und Gesellschaftsrecht sehr gut verwendet werden.
Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.
Dieser Beschluss ist klausur- und praxisrelevant.