Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

BAG, Urteil vom 21.01.2021, 8 AZR 488/19

Einordnung: Arbeitsrecht / Entgelttransparenzgesetz

Konkret: Vermutung der Benachteiligung bei geringerem Vergleichsentgelt

Kernaussagen: Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.