Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2022, 6 Sa 1118/21

Einordnung: Arbeitsrecht / Sozialauswahl

Konkret: Die Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung ist betriebsbezogen

Kernaussagen: Die Kündigung eines Piloten ist jedenfalls aufgrund fehlerhafter Sozialauswahl rechtsunwirksam. Die Beklagte Fluggesellschaft durfte die gemäß § 1 IIIKSchG vorgesehene Sozialauswahl nicht bundeseinheitlich vornehmen. Diese ist nur innerhalb der Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzuführen. Diese Gruppe wird durch die arbeitsvertraglich vorgesehene Versetzbarkeit begrenzt.
In einer Vielzahl von Arbeitsverträgen hatte die Beklagte mit dem Cockpitpersonal einen sog. „dienstlichen Wohnsitz“ vereinbart, ohne sich die Versetzung an einen anderen Ort ausdrücklich vorzubehalten. Auch der Arbeitsvertrag des Klägers enthielt die Vereinbarung eines „dienstlichen Wohnsitzes“, nämlich den Ort seiner Station. Bei dieser vertraglichen Situation durfte die Beklagte den Kläger nach der Einarbeitung nicht an eine andere Station versetzen. Die Vergleichbarkeit der zu Kündigenden war mithin auf die Station begrenzt. Weil die Beklagte eine davon abweichende falsche bundesweite Sozialauswahl vorgenommen hatte, war die Kündigung des Klägers gemäß § 1 III KSchG wegen fehlerhafter Sozialauswahl sozial ungerechtfertigt und deshalb rechtsunwirksam.

Wichtig ist also, dass bei der betriebsbedingten Kündigung auf betrieblicher Ebene geprüft wird, ob ein Arbeitsplatz weggefallen ist. Im gesamten Unternehmen erfolgt dann die Suche nach freien Arbeitsplätzen. Sollte es daran fehlen, erfolgt die Sozialauswahl nur im jeweiligen Betrieb.


Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.

Die betriebsbedingte Kündigung wird ausführlich im INTENSIV-Skript Arbeitsrecht und „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Arbeitsrecht von Jura Intensiv dargestellt.

Dieses Urteil ist examensrelevant.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel