Verlegung eines Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid.
Übersichtsaufnahmen einer Drohen als Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Memminger Fischertagsverein muss auch Frauen zum traditionellen Stadtbachfischen zulassen.
Stadt Görlitz darf Kunstwerk vor der Stadthalle entfernen lassen.
Gutes Zeugnis für Todesengel begründet keinen Pflichtwidrigkeitszusammenhang.
Keine Normenkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Art. 93 I Nr. 4c GG.
Sektflaschen müssen Folienumkleidung um Korken und Flaschenhals haben.
"Glasverbot" außer Kraft gesetzt.
BVerfG setzt Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch.
Eilantrag zur Änderung des BWahlG abgelehnt.
Kopftuchverbot in Kita und Drogeriemarkt kann rechtmäßig sein.
Kein Anspruch auf Ausspruch des Bedauerns im Arbeitszeugnis
Keine Reservierungsgebühr im Pflegeheim.
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug trotz Patientenverfügung.
Körperverletzung mit Todesfolge – Keine Zurechenbarkeit des Exzesses eines unbekannten Dritten.
Vorkehrungen beim Wahlverfahren eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages.
Verbot eines NPD-Wahlplakats.
Bauaufsichtliche Verfügung zur Beseitigung eines Protestcamps.
Anbieten von Brautfrisuren stellt ein zulassungspflichtiges Handwerk dar.
Ein Tatgeneigter kann angestiftet werden.