Einordnung: Vereinsrecht
Konkret: Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Verbandsrechts
Kernaussagen: Obwohl nach der Satzung des Fischertagsvereins Memmingen e.V. nur Männer Mitglied in der Untergruppe der Stadtbachfischer werden können, ist der Verein wegen eines Verstoßes gegen das Recht der Vereinsmitglieder auf Gleichbehandlung verpflichtet, bei gegebener Eignung auch Frauen aufzunehmen und mitfischen zu lassen.