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VG Dresden, Beschluss vom 26.07.2021, 5 L 564/21

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Kunstfreiheit

Kernaussagen: Das vertraglich vereinbarte Werk der Künstlerin hat sich ausgehend vom Titel und dem in eine vorgesehene Plexiglasscheibe eingravierten Wort "Kulisse" sowie der Aussage "Kinosaal verkehrt herum" zum einen mit Görlitz als häufiger Kulisse für Filme befasst, zum anderen mit der Veränderung der Position von Kinobesuchern als den im Normalfall Betrachtenden, die "in" diesem Kunstwerk zu Betrachteten werden. In dem jetzt an der Stadthalle aufgestellten Kunstwerk ist das Wort "Kulisse" nicht mehr enthalten; stattdessen werden jetzt mit Blick auf die nahe Grenze zu Polen Frauenrechte und Abtreibung thematisiert. Das wichtige Grundrecht der Kunstfreiheit steht der Entfernung nicht entgegen. Denn die Künstlerin hat freiwillig einen Vertrag mit der Stadt Görlitz geschlossen und sich damit dessen vertraglichen Bindungen unterworfen. Der alte Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) gilt für alle Personen, die Verträge eingehen und damit auch für Konzeptkünstlerinnen.

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