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VG Freiburg, Urteil vom 29.07.2021, 10 K 4722/19

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 8 GG

Kernaussagen: Die Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel in der Gestalt von Übersichtsaufnahmen in Echtzeit nach dem Kamera-Monitor-Prinzip unter Einsatz einer polizeilichen Drohne ist ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Versammlungsteilnehmer.

Die Beobachtung einer friedlichen Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer polizeilichen Drohne zur bloßen Gefahrenabwehrvorsorge - namentlich zur Steuerung und Lenkung der Versammlung - ist nicht auf der Grundlage der §§ 12a, 19a VersammlG zulässig.

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