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OVG Münster, Urteil vom 07.07.2021, 5 A 1386/20

Einordnung: Grundrechte

Konkret:  Art. 5 I 1 GG

Kernaussagen: Die Stadt Mönchengladbach hat zu Recht von dem klagenden Kreisverband der NPD verlangt , Wahlplakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet" abzuhängen. Die konkrete Gestaltung des Plakates einschließlich der beiden zentralen Aussagen sowie des Hintergrundtextes erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar sind im politischen Meinungskampf - und gerade in Vorwahlzeiten - auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG gedeckt. Es muss stets ermittelt werden, ob auch straffreie Auslegungen in Betracht kommen. Unter Einbeziehung des Kontextes, der sich dem Betrachter aufdrängt, ergibt sich hier aber allein ein strafbarer Inhalt.

Dieses Thema ist examensrelevant und erscheint in der RA, im im Jura Intensiv Skript Grundrechte und im Skript Kompakt Öffentliches Recht Bundesrecht.

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