Einordnung: Polizeirecht
Konkret: Gefahrenprognose / Verhältnismäßigkeit
Kernaussagen: Das für den Platz der Alten Synagoge per Allgemeinverfügung angeordnete "Glasverbot" ist rechtswidrig, weil es an der erforderlichen konkreten Gefahr fehlt und zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt ist.