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VG Freiburg, Beschluss vom 21.07.2021, 4 K 2188/21

Einordnung: Polizeirecht

Konkret: Gefahrenprognose / Verhältnismäßigkeit

Kernaussagen: Das für den Platz der Alten Synagoge per Allgemeinverfügung angeordnete "Glasverbot" ist rechtswidrig, weil es an der erforderlichen konkreten Gefahr fehlt und zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletzt ist.

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