Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse.
Urheberrechtsstreit um Karikaturen von den Ex-Bayern-Spielern Ribéry und Robben
Die Werbeaussage für ein Desinfektionsmittel "Damit sind 99,99 % der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt" ist irreführend, wenn diese nicht wissenschaftlich abgesichert ist. Bei derartigen gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.
Lädt eine Firma ihre Kunden zu einer Skireise ein und ist das Skifahren der einzige Programmpunkt der Reise, ist bereits fraglich, ob es sich um eine Dienstreise handelt. Jedenfalls aber ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist.
Auch wenn die hier entschiedene Rechtsfrage nicht zum „eigentlichen“ Prüfungsstoff gehört: Die Tarifautonomie, die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) und die betriebliche Mitbestimmung gehören zu den Grundfesten der deutschen Wirtschaftsordnung und bestimmen unser aller Leben maßgeblich:
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Untersagung gewerkschaftlicher Tätigkeit
Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.
Ein generelles, nicht von der Einwilligung der Betroffenen abhängiges Einsichtsrecht des Betriebsratsvorsitzenden in die elektronischen Personalakten der Arbeitnehmer verletzt deren allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG. Eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung ist damit unwirksam. Die Pflicht zur Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt aus § 75 Abs. 2 BetrVG.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Ebenso fehlt auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Einzelbüro.
Welches Datum muss auf einem qualifizierten Endzeugnis stehen?
Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wege der Ferndiagnose (hier u.a per WhatsApp) verstößt - auch nur bei leichteren Erkrankungen wie Erkältungen - gegen die ärztliche Sorgfalt. Auch die für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wichtige Schwere der Erkrankung kann ohne unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Daran ändert es auch nichts, dass herkömmliche, mit persönlichem Kontakt zum Patienten ausgestellte Krankschreibungen in einer mehr oder minder großen Zahl von Fällen nicht der ärztlichen Sorgfalt entsprechen.
Eine Person lagert nicht für einen Dritten (Verkäufer) markenrechtsverletzende Waren zum Zweck des Anbietens oder Inverkehrbringens, wenn sie vom Rechtsverstoß keine Kenntnis hat und allein der Dritte beabsichtigt, die Ware anzubieten.
Prominenter hat Anspruch gegen Fernsehzeitschrift wegen unzulässiger Verwendung eines Bildes als Klickköder
Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Fingierte Kündigungsgründe gegenüber Betriebsratsmitgliedern können Entschädigung rechtfertigen
Tätowierungen mit Mafia-Bezug können Eignungsmangel Dienst bei der Polizei darstellen
Auch Meinungsäußerungen können zur Täuschung geeignete Angaben sein
Keine Lohnkürzung durch Schweigen des Arbeitnehmers
Bezeichnung "braunes Schaf" stellt keine Formalbeleidigung dar
Arbeitgeber können das Tragen künstlicher Fingernägel verbieten
Wechsel zu sachgrundloser Befristung kann rechtsmissbräuchlich sein: In Fällen, in denen ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abschließt, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln.
Bei einer Klage auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG genügt die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht, um den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu eröffnen. Es handelt sich um einen sog. Sic-non-Fall.
Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch den Geschäftsführer der Komplementärin vertreten.
