Sic-non-Fall: Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Entschädigungsklagen nach § 15 AGG
Bei einer Klage auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG genügt die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht, um den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu eröffnen. Es handelt sich um einen sog. Sic-non-Fall.