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LAG Nürnberg, Entscheidung vom 28.12.2018, 2 Ta 142/18

Sic-non-Fall: Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Entschädigungsklagen nach § 15 AGG

Bei einer Klage auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG genügt die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht, um den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu eröffnen. Es handelt sich um einen sog. Sic-non-Fall.

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