Einheitsgesellschaft: Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer
Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch den Geschäftsführer der Komplementärin vertreten.
Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.