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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2019, 5 Ta 730/19

Der öffentliche Arbeitgeber darf eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Polizei ablehnen, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen, wobei es entscheidend auf die Sicht eines Betrachters ankommt und nicht auf die tatsächliche Verfassungstreue des Bewerbers.

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