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In unserer RA und unseren Crashkursskripten werden Sie über prüfungsrelevante Entscheidungen infomiert. Viele dieser Entscheidungen dienen als Vorlage für das 1. und 2. Staatsexamen. 

Auf dieser Seite halten wir Sie über Entscheidungen aus der RA und unseren Crashkursskripten auf dem Laufenden, die bereits in den Examensklausuren geprüft wurden.

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Examenstreffer Zivilrecht 2. Examen Hessen, Februar 2020

Examenstreffer Zivilrecht 2. Examen Hessen, Februar 2020

Im Jahr 2016 hatte der BGH seine Rechtsprechung zur Frage geändert, ob der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB im Falle der Haftung aus § 990 BGB oder im Falle der Rechtshängigkeit des Anspruchs ein Schuldverhältnis im Sinne des Schadensersatzanspruchs aus §§ 280 I, III, 281 I 1 1. Alt. BGB sein kann.
Wesentlicher Aspekt der Klausur war eine Entscheidung des OLG Schlewsig-Holstein vom 16.12.2016, 17 U 52/16, RA 2017, 65, die vom BGH, Urteil vom 24.04.2019, VI ZR 25/17 gehalten worden war und als "Pferdetrittfall" bekannt geworden ist.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juni 2020

Die Klausur bestand aus Grundfall und Abwandlung. Der Grundfall basierte auf der Entscheidung des BGH, Aktenzeichen VIII ZR 117/12 zum Verhältnis einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 I 1 BGB zum Gewährleistungsausschluss.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen/NRW, Oktober 2018

Die ZR I-Klausur bestand aus 3 Fragen, welche typische Fallgestaltungen rund um die Vornahme der Schönheitsreparaturen betrafen:
In der ersten Frage war bei einer AGB-Prüfung ein „blue pencil test“ bei zwei im Original abgedruckten AGB durchzuführen.
In der ZR I Klausur waren drei Fragen zu beantworten.
Der ersten Aufgabe lag die spektakuläre Entscheidung des OLG Stuttgart vom 14.09.2014, 13 U 30/14 zum Vertrag zugunsten Dritter bei einer Vereinbarung analog § 1600 IV BGB wegen einer heterologen Insemination zugrunde, welche in der November-Ausgabe der RA 2014 auf Seite 573 behandelt und vom BGH mit Beschluss vom 23.09.2015, XIII ZR 99/14 bestätigt worden war.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, August 2019

Die ZR III-Klausur bestand aus zwei Teilen.
Der erste Teil warf drei Fragen auf. Er beruhte auf dem Urteil des BGH vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, welches in der RA 2019, 4 ff. abgedruckt war.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Thüringen, August 2019

Die ZR I-Klausur bestand aus zwei Teilen.
Der erste Teil warf drei Fragen auf. Er beruhte auf dem Urteil des BGH vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, welches in der RA 2019, 4 ff. abgedruckt war.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Thüringen, August 2019

Die ZR II-Klausur betraf bekannte Probleme rund um das Abschleppen von Privatparkplätzen.
Die ZR I Klausur bestand aus zwei Teilen.
Im ersten Teil wurde eine AN vor Einstellung im Fragebogen gefragt, ob sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben würde.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, August 2018

Der ZR II Klausur lag im Kern das Urteil des BGH vom 14.12.2016, VIII ZR 49/16 zugrunde, den wir in der RA 02/2017, S. 57 ausführlich erläutert hatten.
Die ZR I Klausur bestand aus zwei Teilen. Dem ersten Teil war eine, dem zweiten Teil waren vier Fragen zugeordnet. Der ersten Frage lag im Kern das Urteil des BGH vom 11.11.2014, X ZR 32/14 zugrunde, welches den verdeckten Kalkulationsirrtum behandelt.
Die ZR II Klausur bestand aus drei Fragen, welche sämtlich das Kaufrecht betrafen.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen/NRW, Juni 2018

Die ZR II Klausur bestand aus zwei Teilen, der erste Teil behandelte Fragen zu einem Immobilienkaufvertrag, der aus Sicht des Käufers aus verschiedenen Gründen unwirksam war, der zweite Teil behandelte eine mietrechtliche Frage zur wirksamen Kündigung einer Mietwohnung und zum Anspruch aus § 546a BGB.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juni 2018

Die ZR I Klausur bestand aus 2 Teilen. Im ersten Teil musste das bekannte Problem der Anfechtung einer vollzogenen Vollmacht erkannt und gelöst werden. Dieses Standard-Problem wird im JI-Examenskurs im Kursteil BGB AT im Besprechungsfall „Hausverwaltung“ ausführlich besprochen.
In der ZR I Klausur erlebte ein Verkäufer bei eBay-Versteigerungen mit dem Mindestgebot von 1 € herbe Enttäuschungen.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juli 2017

In der ZR I Klausur musste das Widerrufsrecht aus §§ 355, 312 b, 312g BGB wegen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages erkannt werden.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Juli 2017

Die BGH – Entscheidung vom 19.09.2014, V ZR 269/13 zum „Frankfurter Golfplatz“ haben wir in der RA 2015 auf Seite 253 ausführlich besprochen.

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, LSA, Frühjahr 2017

In der ZR I in Sachsen-Anhalt ging es u.a. um die kaufrechtlichen Mängel im Verhältnis Käufer/Vertragshändler, die der VW-Abgasskandal aufgeworfen hatte.
Im o.g. Examenstermin waren in Rheinland-Pfalz in Aufgabe 2 Klausur ZR 2, im LSA in der Abwandlung der Klausur ZR I ein Abschleppfall Thema der Klausur. Es handelte sich um das Abschleppen vom Privatgrundstück.
In der ZR I in Sachsen-Anhalt und zugleich in der ZR 2 in Rheinland-Pfalz des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um einen Kündigungsfolgeschaden, den ein Wohnraummieter nach Kündigung wegen Schimmelbefalls erlitten hatte.

Examenstreffer Zivilrecht 2. Examen, NRW – Mai 2016

In der Z-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. geprüft, die in der RA 12/2015 ausführlich behandelt wurde (Hochzeitsveranstalter haften für durch "Himmelslaternen" verursachte Häuserbrände (Urteil vom 24.07.2015, 24 U 180/14)).
In der ZR-Klausur vom 20. Oktober im 1. Examen zeitgleich in Berlin und Hamburg wurde der Entscheidung „Die Zusätze „TÜV und HU neul“ geprüft. Der BGH stellte fest, dass Gebrauchtwagenhändler sich nicht hinter einer neuen TÜV Plakette verstecken können, sondern bei Verschweigen von Fahrzeugmängel der Händler sogar „Rostlauben“ trotz neuem TÜV zurücknehmen muss.
In der ZR-Klausur vom 20. Juli im 1. Examen in Hessen wurde der „Galopprennbahn-Golfplatz-Fall“ geprüft. Die Klägerin als Untermieterin begehrt von der beklagten Stadt Frankfurt als Eigentümerin des vermieteten Rennbahngeländes Verwendungsersatz.
In der ZR-Klausur vom 19. Mai im 1. Examen in NRW wurde der „Zahngold-Fall“ geprüft. Ein Arbeitnehmer im Krematorium nimmt Zahngold an sich, welches er verkauft. Der Arbeitgeber will den Erlös heraus, verlangt Zahlung aufgrund einer Vertragsstrafenklausel und kündigt ausserordentlich.
In der RA 2014, Heft 10, wurde das Thema unter der Überschrift „Zahngold im Spiegel der Rechtsgebiete“ vor dem Hintergrund des BAG-Urteils 8 AZR 655/13 ausführlich behandelt: Eigentumslage, Anspruch aus § 823 I BGB, aus § 667 BGB analog, Kündigungsschutz und die Strafbarkeit nach StGB.
Wieder mal war die RA mit Ihrer Themenauswahl top-aktuell und „am Puls des JPA"
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