Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Thüringen, August 2019, Klausur ZR I
Die ZR I-Klausur bestand aus zwei Teilen.
Der erste Teil warf drei Fragen auf. Er beruhte auf dem Urteil des BGH vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, welches in der RA 2019, 4 ff. abgedruckt war. Frage 1 und 2 betrafen den Anspruch auf Nachlieferung sowie die Erstattung der Anwaltskosten. In der Buchhandlungsversion des Buches Crashkurs Zivilrecht wird die Bedeutung des § 439 II BGB sowie der damit verbundene Meinungsstreit auf den Seiten 77 bis 39, in der Kursversion auf den Seiten 82 bis 84 erörtert. Ferner behandelt der Fall "Parkett" aus dem Examenskurs, Teil Schuldrecht BT 1 in der 3. Abwandlung diese Problematik.
Frage 3 betraf die Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
Der zweite Teil warf Fragen zur Kommanditgesellschaft auf.