Zivilrecht 1. Examen, Hessen, Termin Juni 2018, Klausur ZR II
Zivilrecht 1. Examen, NRW, Hamm, Termin Juni 2018, Klausur ZR II
Die ZR II Klausur bestand aus zwei Teilen, der erste Teil behandelte Fragen zu einem Immobilienkaufvertrag, der aus Sicht des Käufers aus verschiedenen Gründen unwirksam war, der zweite Teil behandelte eine mietrechtliche Frage zur wirksamen Kündigung einer Mietwohnung und zum Anspruch aus § 546a BGB. Dem zweiten Teil lag das Urteil des BGH vom 12.07.2017, Az. VIII ZR 214/16 zugrunde, welches wir in der Septemberausgabe der RA 2017 auf Seite 453 unter dem Titel „Vorenthalten der Mietsache nach Zurückweisung der Mieterkündigung“ besprochen hatten.