Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Hessen, August 2019, Klausur ZR III
Die ZR III-Klausur bestand aus zwei Teilen.
Der erste Teil warf drei Fragen auf. Er beruhte auf dem Urteil des BGH vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, welches in der RA 2019, 4 ff. abgedruckt war. Frage 1 und 2 betrafen den Anspruch auf Nachlieferung sowie die Erstattung der Anwaltskosten. In der Buchhandlungsversion des Buches Crashkurs Zivilrecht wird die Bedeutung des § 439 II BGB sowie der damit verbundene Meinungsstreit auf den Seiten 77 bis 39, in der Kursversion auf den Seiten 82 bis 84 erörtert.
Frage 3 betraf die Rügeobliegenheit des § 377 HGB.
Der zweite Teil warf Fragen zur Kommanditgesellschaft auf.