Examenstreffer Zivilrecht 1.Juristische Prüfung, Klausur Z II, Hessen, Februar 2020
Im Jahr 2016 hatte der BGH seine Rechtsprechung zur Frage geändert, ob der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB im Falle der Haftung aus § 990 BGB oder im Falle der Rechtshängigkeit des Anspruchs ein Schuldverhältnis im Sinne des Schadensersatzanspruchs aus §§ 280 I, III, 281 I 1 1. Alt. BGB sein kann. Diese Entscheidung des BGH wurde in der RA 09/2016 auf Seite 454 ausführlich besprochen. Die besonderen Bezüge zum Zwangsvollstreckungsrecht und die aufgeworfenen Fragen zu § 281 IV BGB erläuterte der BGH später in seinem Urteil vom 09.11.2017, welches wir un der RA 01/2018, S. 17 ff. ausführlich dargestellt und kommentiert hatten. In der Kursversion des Buches "Crashkurs Zivilrecht" befindet sich die Erläuterung der Entscheidung auf Seite 54, in der Buchhandlungsversion auf Seite 49. Dieses Problem war Thema der dritten Aufgabe in der o.g. Klausur.