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Examenstreffer - Zivilrecht/ Arbeitsrecht - Examenstermin Nrw 1. Examen Mai 2015 - RA 10/2014

BAG, URTEIL VOM 21.08.2014 - 8 AZR 655/13, RA 2014, 525

In der ZR-Klausur vom 19. Mai im 1. Examen in NRW wurde der „Zahngold-Fall“ geprüft. Ein Arbeitnehmer im Krematorium nimmt Zahngold an sich, welches er verkauft. Der Arbeitgeber will den Erlös heraus, verlangt Zahlung aufgrund einer Vertragsstrafenklausel und kündigt ausserordentlich.

SACHVERHALT (vereinfacht und abgewandelt; Auszug aus RA Darstellung):
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Anstalt öffentlichen Rechts, die ein Krematorium betreibt. Der Beklagte B war 15 Jahre in dem Krematorium beschäftigt und bediente die Einäscherungsanlage.

Im Zuge eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen schweren Bandendiebstahls, Störung der Totenruhe und Verwahrungsbruchs wurde bekannt, dass der Beklagte die Asche der Verstorbenen gezielt nach Gegenständen durchsucht hatte. Bei einer Hausdurchsuchung
wurden Zahngold aus Kremierungsrückständen und erhebliche Geldbeträge gefunden, sowie Unterlagen über Verkäufe von Edelmetall.
Die Arbeitgeberin, die mit den Angehörigen der Kremierten keine Vereinbarung getroffen hatte, Edelmetallreste verwerten zu dürfen, kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten fristlos.
Eine hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Im vorliegenden Verfahren verlangte die Klägerin von dem Beklagten Schadensersatzes in Höhe des mit dem Verkauf des Zahngolds erzielten Erlöses. Das LAG gab dieser Klage i.H.v. 255.610,41 Euro statt.

 

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