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Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Baden-Württemberg, September 2019

Examenstreffer Zivilrecht 1. Examen, Baden-Württemberg, September 2019, Klausur ZR I

In der ZR I Klausur waren drei Fragen zu beantworten.

Der ersten Aufgabe lag die spektakuläre Entscheidung des OLG Stuttgart vom 14.09.2014, 13 U 30/14 zum Vertrag zugunsten Dritter bei einer Vereinbarung analog § 1600 IV BGB wegen einer heterologen Insemination zugrunde, welche in der November-Ausgabe der RA 2014 auf Seite 573 behandelt und vom BGH mit Beschluss vom 23.09.2015, XIII ZR 99/14 bestätigt worden war. Diese Entscheidung wurde in Heidelberg in den Jahren 2018 und 2019 im Examenskurs im Kursteil Familienrecht angesprochen und als Examenstipp ausdrücklich empfohlen. In der Buchhandlungsversion des Buches Crashkurs Zivilrecht wird sie auf Seite 116, in der Kursversion auf Seite 124 dargestellt. Alle Kunden und RA- Abonnenten hatten aufgrund des RA-Archiv-Zugangs Zugriff auf die Entscheidung.

Bei der Frage 2 musste ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter diskutiert werden. Es war hilfreich, die Entscheidung BGH, JuS 2007, 282 zu kennen, die in der Buchhandlungsversion des Crashkursskriptes auf Seite 119, in der Kursversion auf Seite 127 dargestellt ist. Ferner ging es um Tierhalterhaftung.

Frage 3 betraf einen eBay-Fall mit dem Schwerpunkt Accountmissbrauch. Diese Thematik befindet sich zum einen im Kursteil BGB AT innerhalb einer fünfseitigen Gesamtübersicht zu den eBay-Problemen, sie ist Aufgabe in der Übungsklausur „Anonym im Web“ im Kursteil Schuldrecht BT 1 und wird in der Buchhandlungsversion des Crashkursskriptes auf Seite 24 sowie in der Kursversion auf Seite 26 dargestellt.

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