Geltung der 2Gplus-Regel im Deutschen Bundestag.
Gaststättenschließung im Lockdown: Betriebsschließungsversicherung greift nicht
Schmerzensgeld bei Stolperfalle vor dem Supermarkt.
Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig.
Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker.
Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer städtischen Einrichtung verletzt die Meinungsfreiheit.
Wenn die Steueroptimierung scheitert ...
Verbot von Corona-Protesten, die ohne Anmeldung stattfinden (sog. Spaziergänge).
Kein Schadensersatzanspruch für Wirecard-Anleger gegenüber BaFin.
Pflicht zur Benutzung des besonderen Anwaltspostfachs (beA).
Keine Pflicht der Landesgesetzgeber zur Normierung eines Reduktionspfades für Treibhausgase.
Keine Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in Schulen.
Influencerin: Kennzeichnungspflicht als Werbung gilt auch bei geschenkten Waren
Verbot nicht angemeldeter Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung rechtswidrig.
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend Bundestagswahl 2017.
Der Zugang einer E-Mail muss belesen werden.
Verhältnis des Infektionsschutzgesetzgesetzes zum Versammlungsgesetz ist fraglich.