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Gerichtsentscheidungen

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Zum Gewahrsamsbruch bei der sog. „Diebesfalle"

OVG Münster, Beschluss vom 25.09.2020, 15 A 4306/19

Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.

VG Kassel, Beschluss vom 24.09.2020, 3 L 1216/20.KS -

Keine Pflicht der Universität zur Überprüfung der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung

OVG Münster, Beschluss vom 23.09.2020, 13 B 1422/20

Zum Verhältnis des IfSG zum VersammlG.
Eine nationale Regelung, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an Personen, die sich nur vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen, von einer Genehmigung abhängig macht, steht mit dem Unionsrecht in Einklang. Die Bekämpfung des Mangels an Wohnungen, die längerfristig vermietet werden, stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der eine solche Regelung rechtfertigt.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2020, 16 L 1774/20

Die Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters in Düsseldorf dürfen jedenfalls vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden, weil es sich um einen nicht genehmigungspflichtigen Gemeingebrauch im Sinne des Straßenrechts handelt.

VG Freiburg, Beschluss vom 14.09.2020, 2 K 2971/20

Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülern im Hinblick auf die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu treffen.

VG Lüneburg, Beschluss vom 14.09.2020, 4 B 49/20

Zwei Schüler, deren Mutter an Asthma Bronchiale erkrankt ist, haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht und auf Teilnahme am Homeschooling.

VG Gießen, Beschluss vom 14.09.2020, 4 L 3000/20.GI

"Blockadetrainings" sind grundsätzlich als friedliche Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes anzusehen.

VGH Kassel, Beschluss vom 11.09.2020, 2 B 2254/20

Das sog. Protestcamp in Schweinsberg (Stadtallendorf), mit dem vom 1.9.2020-1.3.2021 gegen den Bau der BAB 49 und die Räumung der Waldbesetzung des Dannenröder Forsts protestiert werden soll, darf durchgeführt werden.
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse.
Ein Schüler einer Schule in Speyer darf auf dem Schulgelände kein Gesichtsvisier ("Face Shield") statt einer Alltagsmaske tragen.
Urheberrechtsstreit um Karikaturen von den Ex-Bayern-Spielern Ribéry und Robben

BVerfG, Beschluss vom 08.09.2020, 1 BvR 987/20

Die Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters von München, bleibt erfolglos.Der Oberbürgermeister hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdeführers gerechtfertigt. Die Äußerungen des Oberbürgermeisters haben die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten. Die insoweit geltenden Maßstäbe sind von den besonderen Neutralitätsanforderungen zu unterscheiden, die für amtliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern im parteipolitischen Wettbewerb gelten.

VGH München, Beschluss vom 07.09.2020, 20 NE 20.1981

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht an weiterführenden Schulen in Bayern ist rechtmäßig.

VG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2020, 4 L 764/20.KO

Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt.
Die Werbeaussage für ein Desinfektionsmittel "Damit sind 99,99 % der schädlichen Bakterien & Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen entfernt" ist irreführend, wenn diese nicht wissenschaftlich abgesichert ist. Bei derartigen gesundheitsbezogenen Wirkungsaussagen sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.

VGH München, Beschluss vom 02.09.2020, 20 NE 20.1754

Grillverbot auf öffentlichen Plätzen wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.09.2020, 2 ME 349/20

Ein Studierender darf eine Klausur nicht in Form der begehrten Online-Klausur am Heimarbeitsplatz, sondern nur als Präsenzprüfung ablegen.

VGH München, Beschluss vom 01.09.2020, 20 C S 20.1962

Nächtliches Alkoholkonsumverbot in München ist unverhältnismäßig.