Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.09.2020, 2 ME 349/20

Ein Studierender darf eine Klausur nicht in Form der begehrten Online-Klausur am Heimarbeitsplatz, sondern nur als Präsenzprüfung ablegen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.