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VG Freiburg, Beschluss vom 14.09.2020, 2 K 2971/20

Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülern im Hinblick auf die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu treffen.

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