Die Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters von München, bleibt erfolglos.Der Oberbürgermeister hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdeführers gerechtfertigt. Die Äußerungen des Oberbürgermeisters haben die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten. Die insoweit geltenden Maßstäbe sind von den besonderen Neutralitätsanforderungen zu unterscheiden, die für amtliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern im parteipolitischen Wettbewerb gelten.
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BVerfG, Beschluss vom 08.09.2020, 1 BvR 987/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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