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Gerichtsentscheidungen

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Empfiehlt ein "Influencer" ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt.

OVG Münster, Urteil vom 27.6.2019, 15 A 2503/18

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens haben einen Anspruch auf die gesetzliche Durchführung des Bürgerentscheids.

VG Dresden, Beschluss vom 20.6.2019, 5 L 480/19

Eine Dresdner Schülerin muss es hinnehmen, dass der Landesschülerrat Sachsen neben der Sächsischen Staatsregierung als Mitveranstalter der Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler am Samstag, dem 22.06.2019, auf dem Gelände der Universität Leipzig unter dem Motto "Wir. Machen. Klima." auftritt.

EuGH - Urteil vom 20.6.2019 - C-100/18

Auch Parken stellt "Verwendung eines Fahrzeugs" dar - Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen

BVerwG, Entscheidung vom 19.6.2019, 6 C 9.18

Derjenige, der in aktiver Weise, insbesondere durch Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen Bestrebungen einer Partei unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, besitzt in der Regel nicht die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit.
Dem Angeklagten ist auf seinen Antrag hin gemäß § 46 Abs. 1 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn durch das Antragsvorbringen glaubhaft gemacht ist, dass für die Versäumung der Frist ein Verschulden des Verteidigers verantwortlich war, das ihm, dem Angeklagten, nicht zuzurechnen ist. § 85 II ZPO findet im Strafrecht gegen den Angeklagten keine Anwendung.

BGH, Urteil vom 19.06.2019, 5 StR 128/19

Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder - aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzuerkennenden Wertung - mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen. Anschließend ist zu prüfen, ob aufgrund ganz besonderer schuldmindernder Gesichtspunkte in Anwendung der sog. „Rechtsfolgenlösung" (BGHSt 30, 105) ausnahmsweise eine Berücksichtigung des besonderen Tatmotivs auf der Rechtsfolgenseite (§ 49 I Nr. 1 StPO analog) geboten ist.

EuGH, Entscheidung vom 18.6.2019, C-591/17

Die deutsche Autobahnmaut verstößt gegen das Europarecht.

BVerfG, Beschluss vom 18.6.2019, 1 BvR 587/17

Das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG gilt auch im Fall der Subdelegation nach Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG.

BVerfG, Beschluss vom 14.6.2019, 1 BvR 2433/17

Der Vergleich der Verhandlungsführung einer Amtsrichterin mit nationalsozialistischen Sondergerichten und mittelalterlichen Hexenprozessen kann nicht pauschal als Schmäkritik eingestuft werden.
Vorformulierte "Trinkgeldempfehlung" in AGB eines Kreuzfahrt-Veranstalters unwirksam
Sturz bei Spaziergang während einer Arbeitspause ist kein Arbeitsunfall
Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.
Das Argument, die Suche nach geeignetem Ersatzwohnraum sei gerichtsbekannt mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, genügt nicht. Vielmehr muss der Mieter darlegen und beweisen, sich um Ersatzwohnraum bemüht zu haben, wobei er vortragen muss, welche Wohnung er wann und mit welchem Ergebnis besichtigt hat und woran die Anmietung scheiterte.
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann.
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann. Erforderlich ist Vortrag dazu, die versäumte Revisionsbegründung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO nachgeholt zu haben und Mittel zur Glaubhaftmachung beizubringen. Die Behauptung vergeblicher Versuche, die Geschäftsstelle der Strafkammer anzurufen, genügt nicht. Der Angeklagte hätte stattdessen die Möglichkeit nutzen müssen, die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen
Das Aufstellen privater Zelte und eines Küchenzeltes bei dem Protestcamp "We4Future" ist zulässig.
Sperrung Twitter-Account rechtswidrig: "Digitales Hausrecht" insbesondere durch Meinungsfreiheit beschränkt

VG Berlin, Urteil vom 6.6.2019

Die Beseitigung von zehn Werbeplakaten der Berliner FDP durch das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin im Zusammenhang mit dem Volksentscheid zum Flughafen Tegel im September 2017 war rechtswidrig.

BGH, Urteil vom 06.06.2019, 4 StR 541/18

Eine beim Täter gegebene Fluchtmotivation steht der Annahme von Verdeckungsabsicht lediglich dann entgegen, wenn der Täter - unabhängig von einem noch für möglich gehaltenen Verbergen seiner Täterschaft - ausschließlich deswegen tötet, um sich der Ergreifung durch Flucht zu entziehen. Ein lediglich bedingter Tötungsvorsatz des Täters schließt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nur dann aus, wenn nach den maßgeblichen Tätervorstellungen ein Verdeckungserfolg nur durch den Tod des Opfers erreichbar erscheint.
Eine grundsätzlich in Betracht kommende Strafbarkeit eines „passiven“ Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen (§ 224 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 StGB) setzt u.a. voraus, dass diesem überhaupt ein Einschreiten möglich gewesen ist. Eine grundsätzlich denkbare „psychische“ Beihilfe durch einen „passiven“ Angeklagten setzt voraus, dass dieser die Tat objektiv gefördert oder erleichtert hat und dies dem Gehilfen bewusst war.

VGH Mannheim, Entscheidung vom 4.6.2019, 1 S 500/19

Ein Jaguar-Fahrer darf künftig in Mannheim nicht mehr mit röhrendem Motor und durchdrehenden Reifen durch die Innenstadt fahren, sondern muss unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen unterlassen.