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Hessisches LSG, Urteil vom 14.6.2019 - L 9 U 208/17

Verlässt ein Arbeitnehmer in einer von ihm selbst aufgrund eines individuell gestaltbaren Arbeitstages eingelegten Arbeitspause das Firmengebäude und zieht sich aufgrund eines Stolperns auf dem Weg zu einem Spaziergang körperliche Verletzungen zu, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 SGB VII. 

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