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Gerichtsentscheidungen

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Gerichtsentscheidungen

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OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.06.2020, 13 MN 244/20

Die coronabedingte Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in Niedersachsen wird nicht außer Vollzug gesetzt.

OVG Koblenz, Urteil vom 23.06.2020, 2 A 10461/20.OVG

Die Beschränkung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten auf solche Kinder, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, ist europarechtswidrig, soweit Kinder sog. Grenzgänger betroffen sind. Hierunter versteht man EU-Bürger, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten. Der Landkreis muss daher diese Kosten nach den für Rheinland-Pfälzer geltenden Regelungen übernehmen, wenn ihre Kinder eine Schule im Landkreis besuchen.
Die in der Coronaschutzverordnung NRW vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig.

BVerfG, Beschluss vom 23.06.2020, 1 BvR 1240/14

Eine wahrhafte Berichterstattung über Umstände des sozialen und beruflichen Lebens ist im Ausgangspunkt hinzunehmen. Die Gewährleistung einer „Chance auf Vergessenwerden“ durch das Grundgesetz führt nicht dazu, dass die Möglichkeit der Presse, in ihren Berichten Umstände zu erwähnen, die den davon Betroffenen unliebsam sind, schematisch durch bloßen Zeitablauf erlischt.

OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.06.2020, 2 B 222/20

Ein tragfähiger Grund für die Ungleichbehandlung von Shishabars gegenüber Gaststätten lässt sich nicht feststellen.

Für die Annahme, die beim Aufenthalt mehrerer Menschen in geschlossenen Räumen bestehende Infektionsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole werde durch das Rauchen von Wasserpfeifen erheblich gesteigert, fehlt eine ausreichende Erkenntnisgrundlage.

BVerwG, Urteil vom 22.06.2020, 8 CN 1.19, 8 CN 3.19

Das BVerwG hat seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind. Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt werde, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren.

OVG Münster, Urteil vom 18.06.2020, 11 A 4178/18

Die Ablehnung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für ein Unternehmen, das vom UNO-Flüchtlingshilfe e.V. beauftragt war, einen Informationsstand zu betreiben, war rechtswidrig.
Das Straßenrecht ist wettbewerbsneutral. Eine Unterscheidung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen (= gemeinnützigen) Antragstellern ist daher unzulässig.

OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.06.2020, 3 R 111/20

Die Regelung der Sechsten Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt über die Abweichung vom Mindestabstand in Schulen verletzt nicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Lehrer und Schüler.

VG Dresden, Beschluss vom 12.06.2020, 6 L 402/20

Die am 11.06.2020 von der Sächsischen Staatsministerin Katja Meier vor ihrem Ministerium in Dresden gehisste Regenbogenflagge muss nicht abgenommen werden.

OVG Münster, Beschluss vom 12.06.2020, 13 B 779/20.NE

Die bis zum 14.6.2020 geltenden Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung waren voraussichtlich noch verhältnismäßig, so dass ein Eilantrag auf sofortige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts in den Grund- und weiterführenden Schulen abzulehnen ist.

BVerfG, Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) durch die Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite seines Ministeriums in ihren Rechten verletzt. In dem Interview hatte er die Antragstellerin kritisiert und mit negativen Bewertungen belegt. Die getätigten Äußerungen im Interview sind als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden.
Die Regelungen der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben überwiegend in Kraft, lediglich eine den Bereich des Sports betreffende Ordnungswidrigkeitenvorschrift ist außer Vollzug zu setzen.

BVerfG, Beschluss vom 09.06.2020, 2 BvR 469/20

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts richtet, durch den dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im Rahmen der polizeilichen Ausbildung versagt wurde.
Der angegriffene Beschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Das Oberverwaltungsgericht verkennt Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts, indem es sich einer Prüfung der entlassungsauslösenden Prüfungsentscheidung sowie der dem Beschwerdeführer entstehenden Nachteile vollständig verschließt und so dem Beschwerdeführer einstweiligen Rechtsschutz in jedweder Form kategorisch versagt.

BVerfG, Beschluss vom 09.06.2020, 2 BvE 2/19

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat einen Abgeordneten in seinem Recht aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dadurch verletzt, dass die Polizei beim Deutschen Bundestag seine Abgeordnetenräume betreten hat. Anlässlich eines Staatsbesuchs des türkischen Staatspräsidenten hatten die Beamten dort angebrachte Plakatierungen mit Zeichen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG entfernt.

VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2020, 3 K 2476/20

Das BVerfG darf einen ausgewählten Kreis an Journalisten bereits vor dem Zeitpunkt der öffentlichen Verkündung oder sonstigen Bekanntmachung einer Entscheidung über deren Inhalt in Kenntnis setzen.

OVG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2020, 7 B 1068/20.OVG

Trotz der aktuellen Corona-Pandemie darf eine Versammlung der NPD in Worms unter Auflagen stattfinden, auch wenn mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen ist.

OVG Koblenz, Urteil vom 04.06.2020, 6 C 11206/19.OVG

Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags durch die Stadt Bad Kreuznach am 28. Oktober 2018 aus Anlass des erstmals veranstalteten Herbstmarkts war rechts­widrig.

VGH Kassel, Beschluss vom 02.06.2020, 8 B 1399/20.N

Die Begrenzung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten bis zum 5.7.2020 ist rechtmäßig, sie verletzt private Trägervereine insbesondere nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 I, 12 I GG.