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VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.06.2020, 3 K 2476/20

Das BVerfG darf einen ausgewählten Kreis an Journalisten bereits vor dem Zeitpunkt der öffentlichen Verkündung oder sonstigen Bekanntmachung einer Entscheidung über deren Inhalt in Kenntnis setzen.

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