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OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.06.2020, 3 R 111/20

Die Regelung der Sechsten Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt über die Abweichung vom Mindestabstand in Schulen verletzt nicht die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Lehrer und Schüler.

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