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BVerwG, Urteil vom 22.06.2020, 8 CN 1.19, 8 CN 3.19

Das BVerwG hat seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind. Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt werde, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren.

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