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Gerichtsentscheidungen

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Gerichtsentscheidungen

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VG Lüneburg, Beschluss vom 28.05.2020, 5 B 26/20

Eilantrag gegen Beschränkungen einer Kundgebung überwiegend erfolgreich.
§ 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, sind verfassungswidrig. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

VGH Mannheim, Beschluss vom 23.05.2020, 1 S 1586/20

Eine geplante Demonstration des Landesverbands Baden-Württemberg der AfD darf unter strengen Auflagen am 24.05.2020 in Stuttgart stattfinden.
Die in der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg enthaltene Untersagung des Sportbetriebs in allen Fitnessstudios ist rechtlich zulässig.

OVG Weimar, Beschluss vom 22.05.2020, 3 EO 341/20

Das OVG Weimar hat die Regelung in der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung, wonach Fitnessstudios erst am 01.06.2020 öffnen dürfen, mit der Maßgabe außer Vollzug gesetzt, dass die Öffnung eines Fitnessstudios jedoch voraussetzt, dass ein Infektionsschutzkonzept erstellt und nachgewiesen wird.

VG Berlin, Beschluss vom 22.05.2020, 14 L 144.20

Private Versammlungen in Berlin, also auch Hochzeiten, sind weiterhin vorerst nur begrenzt möglich.

VG Hamburg, Beschluss vom 22.05.2020, 19 E 2141/20

Die am 23.05.2020 in der Ludwig-Erhardt-Straße geplante Versammlung "Mahnwache für das Grundgesetz" darf unter im Einzelnen genannten Auflagen beschränkt auf 750 Teilnehmer stattfinden.

BVerfG, Beschluss vom 20.05.2020, 2 BvR 2628/18

Nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG sind frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen 1933 und 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge auf Antrag wieder einzubürgern.

BVerfG, Urteil vom 19.05.2020, 1 BvR 2835/17

Die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst ist an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden und verstößt nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Damit stellt das BVerfG erstmals klar, dass sich der Schutz der Grundrechte gegenüber der deutschen Staatsgewalt nicht auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt.

OVG Münster, Beschluss vom 19.05.2020, 13 B 557/20.NE

Zur bejahten Rechtmäßigkeit der Kontaktbeschränkungen und des in diesem Zusammenhang verordneten Abstandsgebots sowie der Verpflichtung, in bestimmten Situationen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
In den Entscheidungen wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei ehrverletzenden Äußerungen klarstellend zusammengefasst.

BVerwG, Urteil vom 14.05.2020, 2 C 13.19

Bayerischen Polizeivollzugsbeamten ist es zu Recht untersagt, sich im beim Tragen der Dienstkleidung (Sommeruniform) sichtbaren Körperbereich, d.h. konkret an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen, tätowieren zu lassen.

OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.05.2020, 2 B 175/20

Der Hinweis auf seelische Beeinträchtigungen durch die Einschränkung der sozialen Kontakte in den §§ 3 und 4 CPV (juris: CoronaVV SL 2020a) genügt nicht, um eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit darzutun.
Die Bestimmungen der Corona-Verordnung über Kontaktbeschränkungen sowie die Pflicht, in Ladengeschäften, im öffentlichen Personennahverkehr, an Bus- und Bahnsteigen und in Flughafengebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind voraussichtlich rechtmäßig.
Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern.
Die grundsätzlich bestehende Quarantänepflicht für Personen, die aus dem Ausland einreisen, ist rechtswidrig.
Die Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben keinen Erfolg. Nach den angegriffenen Vorschriften des IfSG darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen.

OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.05.2020, 13 MN 119/20

Die Pflicht, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung ("Maske") zu tragen, muss vorübergehend hingenommen werden.

BVerfG, Urteil vom 05.05.2020, 2 BvR 859/15 u.a

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) haben Erfolg. Bundesregierung und Deutscher Bundestag haben die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die EZB in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist.

BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020, 2 BvE 1/20

Der Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion, den Abgeordneten Brandner wieder als Vorsitzenden des Rechtsausschusses einzusetzen, hat keinen Erfolg.