Das OVG Weimar hat die Regelung in der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung, wonach Fitnessstudios erst am 01.06.2020 öffnen dürfen, mit der Maßgabe außer Vollzug gesetzt, dass die Öffnung eines Fitnessstudios jedoch voraussetzt, dass ein Infektionsschutzkonzept erstellt und nachgewiesen wird.
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OVG Weimar, Beschluss vom 22.05.2020, 3 EO 341/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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