Die 1. und die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde des demnächst 65-jährigen Beschwerdeführers im Verfahren vor der 3. Kammer zielte darauf, Bund und Länder zu verpflichten, Lockerungen staatlicher „Corona-Maßnahmen“ zurückzunehmen. Die Verfassungsbeschwerde eines jüngeren Mannes im Verfahren vor der 1. Kammer zielte umgekehrt darauf, Einschränkungen durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unter 60 Jahre alte Menschen weiter zu lockern.
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BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.2020 und 13.05.2020, 1 BvR 1027/20 und 1 BvR 1021/20
Rechtsgebiet: Öffentliches Recht
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