Die Anträge auf vorläufige Außerkraftsetzung mehrerer, den Nachweis einer Masernschutzimpfung betreffende Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben keinen Erfolg. Nach den angegriffenen Vorschriften des IfSG darf eine Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder bestimmten Formen der Kindestagespflege lediglich bei Nachweis entweder eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen.
Die Pflicht, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung ("Maske") zu tragen, muss vorübergehend hingenommen werden.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Ebenso fehlt auch ein Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Einzelbüro.
Verdeckungsmord an einer betrogenen Prostituierten.
Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) haben Erfolg. Bundesregierung und Deutscher Bundestag haben die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die EZB in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist.
Anforderungen an das „Alleinrasen"
Der Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion, den Abgeordneten Brandner wieder als Vorsitzenden des Rechtsausschusses einzusetzen, hat keinen Erfolg.