Bundeswahlgesetz (BWahlG) ist überwiegend verfassungsgemäß, nur die 5%-Sperrklausel ist in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Corona-Infektion als „Arbeitsunfall“?!
»Böhmermann-Honig« ist zulässige Satire
Hausverbot für alle Dienstgebäude eines Sozialamtes.
Hessisches Verfassungsschutzgesetz (HVSG) teilweise verfassungswidrig
Prognose der Wiederholungsgefahr i.S.v. § 81b I 2. Alt. StPO bei einem Jugendlichen.
Vereinbarungen über Rückzahlung von Studienkosten
Allein die Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Verfassungsbeschwerde gegen Mindestlohn im „Yoga-Ashram“ erfolglos