Einordnung: Staatsorganisationsrecht
Konkret: Art. 21 I, 38 I 1 GG
Kernaussagen: Das Zweitstimmendeckungsverfahren in §§ 1 III, 6 I, IV 1, 2 BWahlG ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 II 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 I und Art. 38 I 1 GG. Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.