Geltung der 2Gplus-Regel im Deutschen Bundestag.
Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig.
Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker.
Themenbezogene Widmungsbeschränkung einer städtischen Einrichtung verletzt die Meinungsfreiheit.
Verbot von Corona-Protesten, die ohne Anmeldung stattfinden (sog. Spaziergänge).
Keine Pflicht der Landesgesetzgeber zur Normierung eines Reduktionspfades für Treibhausgase.
Keine Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in Schulen.
Verbot nicht angemeldeter Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung rechtswidrig.
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend Bundestagswahl 2017.
Verhältnis des Infektionsschutzgesetzgesetzes zum Versammlungsgesetz ist fraglich.