Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens.
Keine Pflicht der Universität zur Überprüfung der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung
Zum Verhältnis des IfSG zum VersammlG.
Die Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters in Düsseldorf dürfen jedenfalls vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden, weil es sich um einen nicht genehmigungspflichtigen Gemeingebrauch im Sinne des Straßenrechts handelt.
Das Land Baden-Württemberg ist nicht verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Schülern im Hinblick auf die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu treffen.
Zwei Schüler, deren Mutter an Asthma Bronchiale erkrankt ist, haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht und auf Teilnahme am Homeschooling.
"Blockadetrainings" sind grundsätzlich als friedliche Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes anzusehen.
Das sog. Protestcamp in Schweinsberg (Stadtallendorf), mit dem vom 1.9.2020-1.3.2021 gegen den Bau der BAB 49 und die Räumung der Waldbesetzung des Dannenröder Forsts protestiert werden soll, darf durchgeführt werden.
Ein Schüler einer Schule in Speyer darf auf dem Schulgelände kein Gesichtsvisier ("Face Shield") statt einer Alltagsmaske tragen.
Die Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen Äußerungen des Oberbürgermeisters von München, bleibt erfolglos.Der Oberbürgermeister hatte auf eine schriftliche Eingabe einer Privatperson hin das Ausstellungskonzept des Dokumentationszentrums über die Geschichte Münchens in der Zeit des Nationalsozialismus (NS-Dokumentationszentrum) in Schutz genommen und die fehlende Einbeziehung der wissenschaftlichen Werke des Beschwerdeführers gerechtfertigt. Die Äußerungen des Oberbürgermeisters haben die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten. Die insoweit geltenden Maßstäbe sind von den besonderen Neutralitätsanforderungen zu unterscheiden, die für amtliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern im parteipolitischen Wettbewerb gelten.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht an weiterführenden Schulen in Bayern ist rechtmäßig.
Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt.
Grillverbot auf öffentlichen Plätzen wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Ein Studierender darf eine Klausur nicht in Form der begehrten Online-Klausur am Heimarbeitsplatz, sondern nur als Präsenzprüfung ablegen.
Nächtliches Alkoholkonsumverbot in München ist unverhältnismäßig.