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Gerichtsentscheidungen

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Verdeckte Ermittler haben ausweislich § 110c III StPO grundsätzlich die in § 136a StPO geregelten Verbote zu beachten. Daraus folgt, dass ein Verdeckter Ermittler einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, jedenfalls nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken darf. Eine solche Beweisgewinnung hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge
Es ist auch dann ein förmlicher Hinweis gem. § 265 StPO zu erteilen, wenn die Verurteilung auf ein schon in der Anklageschrift angenommenes Mordmerkmal gestützt werden soll, sich aber die Tatsachengrundlage, die dieses nach Auffassung des Gerichts ausfüllt, gegenüber derjenigen ändert, von der die Anklage ausgegangen ist.
Ein Mitverschulden des Geschädigten kann die Voraussehbarkeit eines Unfalls für den Täter ausschließen, sofern es in einem gänzlich vernunftswidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegendem Verhalten liegt. In diesem Fall scheidet eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tat aus. Dabei ist auf den Zeitpunkt bei Eintritt der kritischen Verkehrssituation abzustellen.

BGH, Urteil vom 17.07.2019, 5 StR 637/18

Besteht von Anfang an der Raubvorsatz auf die Erbeutung von Geld ist die Erlangung eines anderen als des ursprünglich vorgestellten Betrages grundsätzlich nur eine unerhebliche Abweichung vom Tatplan und hält sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung und aus Tätersicht Vorhersehbaren.
§ 113 StGB: Zur Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
Betrug beim Abschluss eines Darlehensvertrages

BGH, Urteil vom 04.07.2019, 4 StR 508/18

Das Gesetz eröffnet die fakultative Strafrahmenmilderung nach § 239b II i.V.m. § 239a IV StGB, wenn der Täter die Geisel unter „Verzicht auf die erstrebte Leistung“ in seinen Lebensbereich zurückgelangen lässt. Für ein Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich genügt es, dass der Täter sein Opfer am Tatort freigibt und dieses seinen Aufenthaltsort wieder frei bestimmen kann.