Es ist auch dann ein förmlicher Hinweis gem. § 265 StPO zu erteilen, wenn die Verurteilung auf ein schon in der Anklageschrift angenommenes Mordmerkmal gestützt werden soll, sich aber die Tatsachengrundlage, die dieses nach Auffassung des Gerichts ausfüllt, gegenüber derjenigen ändert, von der die Anklage ausgegangen ist.
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BGH, Beschluss vom 24.07.2019 ,1 StR 185/19
Rechtsgebiet: Strafrecht
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