Zur notwendigen Absicht beim „Alleinrasen".
Eventualvorsatz verlangt Wissen und Wollen.
Zulässige Meinungsäußerung einer Stiftung.
Verteidigungswille muss das prägende Motiv sein.
Amtspflicht zur Bestellung eines Rechtsanwalts bei notwendiger Verteidigung auch ohne ausdrücklichen Antrag.