Entscheidungen, die an die Bewertung einer durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Äußerung als jugendgefährdend nachteilige Rechtsfolgen knüpfen, müssen der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit Rechnung tragen.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, bei der der Beschwerdeführer eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend macht, weil ihm von einer privaten Hotelbetreiberin ein Hausverbot aufgrund seiner politischen Überzeugung erteilt und dies letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt worden war.
Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) darf Beamte nicht dazu verpflichten, an bestimmten Behördenschließtagen Erholungsurlaub zu nehmen.
Eine 9-Jährige muss nicht in den bisher nur mit Knaben besetzten Staats- und Domchor Berlin aufgenommen werden.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin durfte die Erteilung einer grünanlagenrechtlichen Genehmigung für den Weihnachtsmarkt 2018 vor dem Schloss Charlottenburg nicht davon abhängig machen, dass der Veranstalter auf eigene Kosten Maßnahmen zur Terrorabwehr trifft.
BVerfG: Räumliche Reichweite des § 102 StPO
Ein Kitesurfer schafft durch seinen Lenkdrachen (Kite) eine Gefahrenquelle und muss daher dafür sorgen, dass ihm beim Startvorgang genügend Platz zur Verfügung steht, damit eine Gefährdung von anderen Personen, die sich eventuell in der Nähe befinden, ausgeschlossen wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Nutzung der Wiese durch Nicht-Kiter nicht verboten ist bzw. die Wiese für diese nicht gesperrt ist.
Das VG Karlsruhe hat die Stadt Heidelberg verurteilt, über eine Änderung der Sperrzeitverordnung vom 24.07.2018 zu entscheiden.
Anwohner der Heidelberger Altstadt hatten gegen die Sperrzeitverordnung geklagt.
Anwohner der Heidelberger Altstadt hatten gegen die Sperrzeitverordnung geklagt.
