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VG Karlsruhe, Urteil vom 01.08.2019, 7 K 8944/18

Das VG Karlsruhe hat die Stadt Heidelberg verurteilt, über eine Änderung der Sperrzeitverordnung vom 24.07.2018 zu entscheiden.
Anwohner der Heidelberger Altstadt hatten gegen die Sperrzeitverordnung geklagt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts haben die Kläger angesichts der vom Gaststättenbetrieb in der Heidelberger Altstadt ausgehenden lärmbedingten Gesundheitsgefahren einen Anspruch darauf, dass die Gaststätten unter der Woche, also auch am sog. studentischen Donnerstag, spätestens um Mitternacht schließen. Dies sei zur Gewährleistung der aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendigen Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig. In den Nächten zum Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2:30 Uhr beginnen.

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