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VG Berlin, Urteil vom 14.8.2019, 24 K 301.18

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin durfte die Erteilung einer grünanlagenrechtlichen Genehmigung für den Weihnachtsmarkt 2018 vor dem Schloss Charlottenburg nicht davon abhängig machen, dass der Veranstalter auf eigene Kosten Maßnahmen zur Terrorabwehr trifft.

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